Soziale Absicherungen

Zeitarbeitnehmer stehen die gleichen sozialen Absicherungen zu wie auch jedem anderen Arbeitnehmer.

Das heißt, dass sie auch von den vorschriftsmäßigen sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen betroffen sind. Dazu zählen: Arbeits-, Mutter- sowie Schwerbehindertenschutz, Kündigungsfristen und Lohnfortzahlungen im Fall von Erkrankungen. Des weiteren erhalten sie auch Löhne und Gehälter für gesetzliche Feiertage.

Zeitarbeitnehmer sind ebenso in der Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Der Leiharbeitnehmer kann sogar von einem Unternehmen übernommen werden. Der Ablauf ist hierbei so wie bei jedem andern Arbeitsplatzwechsel auch, man kündigt fristgerecht beim Zeitarbeitsunternehmen und kann danach in der neuen Firma anfangen.

Zeitarbeit.info » © 2008 by Zeitarbeit.info » Impressum