Als Zeitarbeitnehmer haben Sie ebenso wie ein normaler Arbeitnehmer das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Dieses muss Ihnen von Ihrem Zeitarbeitsunternehmen ausgestellt werden.
Der Nachteil dabei ist aber, dass Ihr Verleiher aber nicht eine solch gute Übersicht über die von Ihnen geleistete Arbeit und deren Qualität hat, wie die Firma an die Sie vermittelt wurden.
Leider haben sie aber kein rechtliches Anrecht auf ein, vom Entleiher ausgestelltes, qualifiziertes Arbeitszeugnis. Es ist ihm überlassen ob Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bekommen oder nicht.